Daniela M.
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Unzumutbarer Service – Ein Skandal!
Ich bin fassungslos über die Unprofessionalität und mangelnde Menschlichkeit, die ich in dieser Praxis erleben musste.
Fall 1 – Nach der Operation:
Vergangenes Jahr, nach einer Operation, suchte ich die Praxis für einen simplen Verbandswechsel auf – eine grundlegende medizinische Leistung. Doch anstatt einer professionellen Betreuung wurde ich von der Ärztin mit unglaublicher Grobheit und Respektlosigkeit behandelt. Sie schimpfte mich aus, weil ich nicht zu der Klinik gegangen sei, in der ich operiert wurde – als wäre ich verpflichtet, weite Wege in Kauf zu nehmen, nur um eine Wunde versorgen zu lassen! Doch es kommt noch schlimmer: Ich musste diesen Verbandswechsel selbst bezahlen!
Dieser medizinische Eingriff war jedoch nicht einmalig – vier Monate lang war ich gezwungen, täglich nach Rain am Lech zu fahren, nur um meine Versorgung zu erhalten. Ist das im Sinne der medizinischen Grundversorgung? Kaum. Laut § 630a BGB (Behandlungsvertrag) hat ein Arzt die Pflicht, eine medizinisch notwendige Behandlung ordnungsgemäß durchzuführen – doch hier wurde ich eher wie eine lästige Bittstellerin behandelt!
Fall 2 – Mein krankes Kind:
Heute, am 24.02.2025, brachte ich um 8:00 Uhr morgens meinen achtjährigen Sohn, der seit Freitagabend Fieber und weitere Symptome hatte, in die Praxis. An der Anmeldung wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Termin gebraucht hätte – ein krankes Kind mit hohem Fieber braucht einen Termin?! Ich erklärte, dass er bereits seit Tagen krank sei und seine Symptome sich verschlechtern. Erst dann hieß es, wir könnten warten.
Doch was passierte dann? Nach 50 Minuten Wartezeit wurde mir mitgeteilt, dass ich um 11:30 Uhr zurückkommen müsste, um mit der Ärztin zu sprechen. Und währenddessen? Lief sie seelenruhig umher, offensichtlich unausgeschlafen und völlig unmotiviert.
Ich brauchte jedoch kein Gespräch, sondern eine sofortige Untersuchung! Doch stattdessen wurde ich gezwungen, mein bereits geschwächtes Kind 30 Kilometer weit zu fahren, um eine medizinische Versorgung zu erhalten. Laut § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) kann es strafbar sein, einem hilfsbedürftigen Menschen – in diesem Fall einem kranken Kind! – medizinische Hilfe zu verweigern oder zu verzögern.
Das ist schlichtweg inakzeptabel und unethisch. Solche Praktiken gefährden die Gesundheit der Patienten und verstoßen gegen die Grundprinzipien der medizinischen Ethik. Ich werde nicht zögern, diese Missstände an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.